Wer sich heute für den Kauf einer Immobilie entscheidet, kann sowohl Abschreibungen als auch Darlehenszinsen von der Steuer absetzen. Das macht eine Immobilie als Wertanlage für viele Investoren sehr interessant.

Hier lautet die These des Fiskus, dass sich eine Immobilie im Laufe der Jahre abnutzt und somit an Wert verliert. Am Ende einer hypothetisch festgelegten Nutzungsdauer wäre sie dann theoretisch wertlos. Das moderne Steuerdeutsch bezeichnet diese Abschreibung Immobilie als “Absetzung für Abnutzung” oder kurz “AfA”.
Hierbei handelt es sich um einen Abschreibungssatz, der für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel 50 Jahre für Objekte, die nach dem 31.12.1924 erbaut wurden – gesetzlich vorgegeben ist. Bei Gebäuden, die vor diesem Zeitpunkt erbaut wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2,5% auf allerdings nur 40 Jahre.

Doch wie die Bezeichnung “Abschreibung Immobilie” schon sagt, gilt diese Möglichkeit lediglich für das Gebäude, nicht für das Grundstück. Selbst wenn das Haus alt und unbewohnbar geworden ist, könnte es abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden, sodass es nicht an Wert verliert.
Bei einem Immobilienpreis von beispielsweise 150.000 Euro ergibt sich durch die Abschreibung der Immobilie eine jährliche Verringerung des zu versteuernden Einkommens. In diesem Fall beträgt die Ersparnis sage und schreibe 3000 Euro.

Die Abschreibung Immobilie hat viele Gesichter

Bei der Abschreibung Immobilie gilt zum Beispiel für Neubauten grundsätzlich die Regelung der linearen Abschreibung. Das bedeutet, dass der Abschreibungssatz über den gesamten Zeitraum gleich hoch bleibt. In Zahlen ausgedrückt können hier 50 Jahre lang jeweils 2% der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung gilt allerdings ausschließlich für vermietete Immobilien.

Bei Immobilien können grundsätzlich Abschreibungen sowohl für Modernisierungen, anschaffungsnahe Aufwendungen wie etwa Kredit- und Darlehenskosten oder die Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden geltend gemacht werden.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen gehören zu den steuerlich absetzbaren Abschreibungen.

Eine weitere Möglichkeit zur Abschreibung Immobilie ist die so genannte degressive Abschreibung. Sie erweist sich in den meisten Fällen als günstiger, da die Abschreibung vor allem in den ersten Jahren höher und damit die Steuerersparnis zur Zeit des Immobilienkaufes wesentlich größer ist.