Rechtsanwalt Rödermark / Rechtsanwalt Bad Homburg
- Januar 2nd, 2010
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Der Rechtsanwalt – juristischer Beistand
Wohl dem der keinen Anwalt braucht, dass ist natürlich sehr wohl wahr – aber in manchen Situationen ist es zweifelsfrei von Vorteil einen geeigneten Rechtsbeistand zu haben – keine Frage.
Doch was ist eigentlich die Aufgabe eines guten Rechtsanwalts?
Nun, grundsätzlich hat er die Aufgabe, seinen Auftraggeber oder Klienten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei wird der Anwalt zunächst seinen Mandanten über die allgemeine Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Vorgehensweise und natürlich die anfallenden Kosten und das damit verbundene Risiko informieren.
Jeder hat das Recht, sich bei einem gerichtlichen Verfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen. Diese Entscheidung ist auch durchaus vernünftig, denn ein Rechtsanwalt Rödermark kennt die Möglichkeiten der Rechtssprechung und natürlich die hilfreichen Paragraphen die seine Arbeit unterstützen viel besser als jeder „Zivilist“.
Der Beruf des Rechtsanwaltes gehört zu den freien Berufen, ist also kein Gewerbe. Für ihn gilt deshalb anwaltliches Berufsrecht, welches in der BRAO, der Bundesrechtanwaltsordnung und dem RVG oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt ist. Der Rechtsanwalt Bad Homburg ist dabei ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgestelltes Organ zur Rechtspflege. Das Verhältnis zu seinem Mandanten ist verfassungsrechtlich geschützt.
Außerdem haben der Anwalt und seine Mitarbeiter nicht nur eine generelle Schweigepflicht, sondern gegenüber den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Polizei sogar ein Aussageverweigerungsrecht über vertrauliche Gesprächsinhalte seines Mandanten.